von Albrecht Koch geschrieben am 31. Dezember 2000, 17:42
Als Kommentar zu: Re: Transponder von günter vom 30. Dezember 2000, 19:44
Hallo Armin und Günter !
Da die Auslegung des neuen Gesetzes etwas Spielraum zuläßt, liegt es in der Beurteilung der zuständigen Beamten, wann und wie und ob zu chippen ist. Ein Telefonat mit der zuständigen Behörde schafft (oft) Klarheit. Da die Vorgehensweise der zuständigen Ämter von einander abweichen kann, nützt es nichts wenn ich Euch schreibe wie es sich in meinem Falle in Südhessen verhält.
Gruß
Albrecht
P.S. bei einem solchen Telefonat kann man im Bedarfsfall mit dem Namen "Müller" oder "Schneider" doch recht anonym bleiben.....